Solarpark in Aufkirchen

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
a) 4. Änderung des Flächennutzungsplans
b) Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Aufkirchen“
Der Gemeinderat der Gemeinde Gerolfingen hat in seiner Sitzung am 02.07.2019

im Parallelverfahren beschlossen. Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage.

Der Bebauungsplan mit Änderung des Flächennutzungsplanes ist zwischenzeitlich rechtskräftig. Die PV-Anlage ist seit Februar 2021 in Betrieb



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