Webseiten-Werkzeuge


Solarpark in Aufkirchen

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
a) 4. Änderung des Flächennutzungsplans
b) Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Aufkirchen“
Der Gemeinderat der Gemeinde Gerolfingen hat in seiner Sitzung am 02.07.2019

  • die 4. Änderung des Flächennutzungsplans und
  • die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Aufkirchen“

im Parallelverfahren beschlossen. Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage.

Der Bebauungsplan mit Änderung des Flächennutzungsplanes ist zwischenzeitlich rechtskräftig. Die PV-Anlage ist seit Februar 2021 in Betrieb

Diese Website verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Website stimmen Sie dem Speichern von Cookies auf Ihrem Computer zu. Außerdem bestätigen Sie, dass Sie unsere Datenschutzbestimmungen gelesen und verstanden haben. Wenn Sie nicht einverstanden sind, verlassen Sie die Website.Weitere Information
aktuelles/bauleitplanung.txt · Zuletzt geändert: 20.08.2022 von Katharina Wolf

Seiten-Werkzeuge