gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
a) 4. Änderung des Flächennutzungsplans
b) Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Aufkirchen“
Der Gemeinderat der Gemeinde Gerolfingen hat in seiner Sitzung am 02.07.2019
im Parallelverfahren beschlossen.
Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer
Freiflächen-Photovoltaikanlage.
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