gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
a) 4. Änderung des Flächennutzungsplans
b) Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Aufkirchen“
Der Gemeinderat der Gemeinde Gerolfingen hat in seiner Sitzung am 02.07.2019
im Parallelverfahren beschlossen.
Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer
Freiflächen-Photovoltaikanlage.
Im Zuge der Realisierung des geplanten Solarparks Aufkirchen haben die Bürger die Möglichkeit sich finanziell an dem Projekt zu beteiligen. Nähere Informationen hierzu gibt es im Rathaus Aufkirchen.
Das Planungsgebiet befindet sich östlich der Ortschaft Aufkirchen innerhalb eines im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2017 „landwirtschaftlich benachteiligten Gebietes“. Es umfasst die Fl.-Nr. 1018, Gemarkung Aufkirchen und weist eine Gesamtfläche von etwa 4,2 ha auf.
Öffentliche Auslegung zum Bebauungsplan
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
4. Änderung des Flächennutzungsplanes
Erschließungsplan
Stellungnahme zu kritischen Lichtimmissionen
Umweltbezogene Stellungnahme
Fotostandorte
Fotomontagen
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