für den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Baugebiet „Amtswiesen“
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 05.03.2024 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Baugebiet „Amtswiesen“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB beschlossen. In gleicher Sitzung wurde der Entwurf gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke mit den Fl.-Nrn. 438, 439, 440, 441, 442, 443, 444 und eine Teilfläche der Fl.-Nrn. 453 der Gemarkung Gerolfingen und hat eine Größe von ca. 1,06 ha. Der Geltungsbereich ist in folgendem Planausschnitt (unmaßstäblich) dargestellt:
Baugebiet Amtswiesen - Planteil
Bebauungsplan Amtswiesen - Festsetzung
Bebauungsplan Amtswiesen - Begründung
Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14
DSGVO
Veröffentlichung mit Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung im
Mitteilungsblatt 3
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